Weitere Entscheidung unten: RG, 20.11.1900

Rechtsprechung
   RG, 20.11.1900 - II 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,387
RG, 20.11.1900 - II 125/00 (https://dejure.org/1900,387)
RG, Entscheidung vom 20.11.1900 - II 125/00 (https://dejure.org/1900,387)
RG, Entscheidung vom 20. November 1900 - II 125/00 (https://dejure.org/1900,387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1900,387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher im Anwaltsprozesse deswegen unwirksam, weil der Gerichtsvollzieher unter Vermittelung des Gerichtsschreibers des Prozeßgerichtes beauftragt wurde, obgleich die Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 Satz 2 C.P.O. nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    (a) Ist der Rügeberechtigte zur nächsten mündlichen Verhandlung nicht erschienen oder hat er nicht verhandelt, tritt kein Rügeverlust ein (vgl. schon RG 29. Januar 1900 - I 407/99 -; 20. November 1900 - II 125/00 - …
  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Denn diese Voraussetzung liegt nach § 295 Abs. 1 ZPO nur dann vor, wenn die Partei bei der nächsten mündlichen Verhandlung den Mangel nicht gerügt hat, "obgleich sie erschienen" ist (vgl. auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. April 1983 9 B 2337/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 251; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. März 1968 11 RA 140/67, NJW 1968, 1742; Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 20. November 1900 II 125/00, RGZ 47, 397).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 20.11.1900 - Beschw.-Rep. II. 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1900,150
RG, 20.11.1900 - Beschw.-Rep. II. 125/00 (https://dejure.org/1900,150)
RG, Entscheidung vom 20.11.1900 - Beschw.-Rep. II. 125/00 (https://dejure.org/1900,150)
RG, Entscheidung vom 20. November 1900 - Beschw.-Rep. II. 125/00 (https://dejure.org/1900,150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1900,150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung; Vermittlung des Gerichtsschreibers

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Denn diese Voraussetzung liegt nach § 295 Abs. 1 ZPO nur dann vor, wenn die Partei bei der nächsten mündlichen Verhandlung den Mangel nicht gerügt hat, "obgleich sie erschienen" ist (vgl. auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. April 1983 9 B 2337/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 251; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. März 1968 11 RA 140/67, NJW 1968, 1742; Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 20. November 1900 II 125/00, RGZ 47, 397).
  • BGH, 14.03.1967 - VI ZB 3/67

    Auf die Berichtigung des Tatbestands gerichtete Beschwerde

    Allerdings gilt diese Bestimmung nicht für den Fall, daß das angerufene Gericht den Berichtigungsantrag für unzulässig gehalten und sich geweigert hat, auf seine Prüfung einzugehen (RG JW 1899, 673; RGZ 47, 397 u.a.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht